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AutiSta – die Software für das Standesamt

Das Fachverfahren AutiSta des Verlages für Standesamtswesen (VfSt) steht für Automation im Standesamt. Das Fachverfahren unterstützt die Verwaltung im Standesamt bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz.

Das Fachverfahren gewährleistet die Erstellung und Fortführung der Personenstandseinträge und deren Speicherung in den elektronischen Personenstandsregistern, die Ausgabe aller erforderlichen Dokumente und die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Standesämtern und anderen Behörden.
 

Ihre Ansprechpartner

Geschäftsbereich Vertrieb

Ralf Hörnschemeyer

Servicebereich Bürgermanagement II

Carsten Weise

AutiSta – Personenstandsgesetz und -verordnung einfach umsetzen

Gesetzesänderungen, Ergänzungen zu Verordnungen und neue Vorgaben: auch im Standesamt muss die Verwaltung Schritt halten mit den sich immer wieder ergebenden rechtlichen Veränderungen. AutiSta bietet dafür die besten Voraussetzungen – auch und vor allem auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Ausweitung der Online-Dienstleistungen.

 

Module und Funktionen

AutiSta ist ein Fachverfahren, das alle Arbeitsprozesse im Standesamt unterstützt. Mit der Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ePR) im Jahr 2009 hat sich der Funktionsumfang des Fachverfahren erweitert. Zusätzlich zu der Führung elektronischer Namenverzeichnisse und Übergabe elektronischer Mitteilungen an die Statistischen Landesämter liefert AutiSta nun den elektronischen Personenstandsregistern Daten. Der ePR-Server ist die Standardsoftware zur Umsetzung der elektronischen Registerführung und steht allen AutiSta-Anwenderinnen und Anwendern zur Verfügung.

AutiSta kommuniziert mit dem jeweils angeschlossenen Registerverfahren ausschließlich über eine Schnittstelle, die eine direkte Änderung der im Personenstandsregister gespeicherten Daten ausschließt.
 

Beurkundung von Personenstandsfällen und Benutzung der Personenstandsregister

Personenstandsfälle werden beurkundet und in den entsprechenden Registern geführt. Vom Eheregister, über Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister bis hin zu besonderen Beurkundungen im Familienrecht zur Namensführung und Anerkennung von Vaterschaft/Mutterschaft deckt das Fachverfahren alle wesentlichen Aufgaben des Standesamtes ab. 

Datenübermittlungen

Neben dem Führen der Register übernimmt AutiSta die Übermittlung von Daten an Standesämter, die Online Datenbank des Standesamts I in Berlin (ODiS I), die Meldebehörden, die Bevölkerungsstatistik, die Ausländerbehörden und das Zentrale Testamentsregister. Die Übermittlung erfolgt im Datenaustauschformat XPersonenstand (§63 PStV). 

Elektronische Sammelakte

Enthält alle Dokumente, die im Rahmen einer Beurkundung in einem Personenstandsregister von den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt oder vom Gericht zugeschickt wurden. 

Posteingang

Im AutiSta-Posteingang stehen alle eingegangen XPS-Mitteilungen zur Prüfung und Weiterbearbeitung bereit. Dazu gehören auch Urkundenbestellungen aus OpenR@thaus, diese Schnittstelle wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) realisiert. 

Unsere Leistungen

  • Beratung, Planung, Installation, Softwarepflege- und Wartung
  • Betrieb im hochverfügbaren Rechenzentrum in Deutschland
  • Ansprechpartner bei technischen Fragen
  • Datenaustausch mit Kommunen, Land und Bund auf Basis OSCI und XPersonenstand
  • Führung des Erst- und Zweitregisters für elektronische Personenstandsurkunden
  • Aufbewahrung der elektronischen Personenstandsurkunden
  • Signaturerzeugung und -erhaltung
  • Sammelakte
  • Zeitstempeldienst
     
Stadt Goslar

Unser Anspruch: Günstige Konditionen und kompetente Beratung.

Herr Appun, AutiSta

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