Wahlbenachrichtigungen
Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl – Wahlbenachrichtigungen müssen termingerecht zugestellt werden. Damit Wahlbenachrichtigungskarten und Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten, wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, greifen viele Verwaltungen auf zuverlässige Druckdienstleister wie die ITEBO-Unternehmensgruppe zurück.
Ihre Ansprechpartner
Servicebereichsleiter Outputmanagement
Bernhard Hehmann
- Telefon: 0541 9631-250
- E-Mail: bernhard.hehmann@itebo.de
Wahlbenachrichtigungskarte oder Wahlbenachrichtigungsbrief?
Die Entscheidung für Karte oder Brief wird individuell von der Verwaltung getroffen. Aufgrund der Informationsfülle, wie Bar- und QR-Code, ist der Trend zum Wahlbenachrichtigungsbrief jedoch deutlich zu erkennen.
Unsere Leistungen
Datensicherheit und Datenschutz
Die sichere und verschlüsselte Übertragung der Druckdaten in das Druckzentrum der ITEBO, bspw. über die sichere Cloudlösung ITEBO SDS, ist Voraussetzung für die datenschutzkonforme Zusammenarbeit. Die Produktion der Wahlbenachrichtigungskarten bzw. Wahlbenachrichtigungsbriefe erfolgt in einem zutrittsgesicherten Arbeitsbereich im ITEBO-Rechenzentrum. Das Qualitätsmanagementsystem ist nach der ISO 9001:2015 zertifiziert.
Der Einsatz ausschließlich festangestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Verpflichtung auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und des Briefgeheimnisses garantieren zusätzliche Sicherheit.
Qualitätssicherung
Durch den Einsatz einer professionellen Layout-Software und einheitliche Druckvorlagen wird die hohe Produktionsqualität bereits automatisiert gewährleistet. Nach dem Druck und vor der Übergabe an den Verteildienstleister erfolgt für jeden Druckauftrag eine zusätzliche Qualitätskontrolle auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Einrichtung der Wahl
Bei Bedarf bietet die ITEBO-Unternehmensgruppe auch Unterstützung bei der Einrichtung der Wahlen in VOIS|MESO oder OK.EWO und organisiert die Bereitstellung der Einwohnerdaten nach Vorgabe der kommunalen Verwaltung.