Sichere Behördenkommunikation dank DeMail und beBPo
Als Körperschaften öffentlichen Rechts sind Verwaltungen verpflichtet, über sichere digitale Übertragungswege erreichbar zu sein. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit von De-Mail und dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo).
ITEBO stellt die elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern auf Basis von beBPo und De-Mail zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Geschäftsbereich Vertrieb
Kevin Diekmeier
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- E-Mail: kevin.diekmeier@itebo.de
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Sichere Behördenkommunikation – zwei Wege, ein Ziel
Während der Datenaustausch innerhalb der Verwaltung einfach über Fachverfahren und zentrale Speicherorte erfolgen kann, ist der Datenaustausch mit externen Dienstleistern über die ITEBO SDS abgesichert.
Um aber die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sicherzustellen, ist das besondere elektronische Behördenpostfach beBPo erforderlich. Über dieses erfolgt die rechtssichere Kommunikation mit Anwälten, Notaren und Justiz.
Neben der Kommunikation mit dem Rechtsapparat ist jedoch auch die sichere Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern gefragt – die De-Mail bietet hierbei nicht nur den Vorteil der Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit, sondern garantiert auch einen sehr hohen Schutz der Nachrichten und der darin enthaltenen Daten. Der Nachrichtentransport findet ausschließlich verschlüsselt statt.
beBPo – das besondere elektronische Behördenpostfach
Das BeBPO ist das zentrale Element des elektronischen Rechtsverkehrs. Es hat das bisherige EGVP-Gateway (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) abgelöst. Als Werkzeug der sicheren digitalen Kommunikation werden die über beBPO verschickten Nachrichten zunächst elektronisch unterschrieben, mit dem öffentlichen Schlüssel des Gerichts verschlüsselt und anschließend an einen Intermediär verschickt.
ITEBO übernimmt die Funktion des Intermediärs und leitet die Nachricht per OSCI-Transport an das IT.N. Mit Kabinettsbeschluss vom 13. Februar 2018 wurde für das Land Niedersachsen die IT.Niedersachsen als öffentlich-rechtliche Prüfstelle benannt. Damit übernimmt IT.N die Prüfung der Identität der Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Bestätigung im Verzeichnisdienst. Zertifikate für beBPO werden in Niedersachsen daher ausschließlich durch das IT.N vergeben.
Der Einsatz des beBPo beschränkt sich nicht nur auf die Kommunikation mit Gerichten. Behörden können besondere elektronische Behördenpostfächer auch für die Kommunikation untereinander verwenden.
De-Mail – sichere Kommunikation auf Augenhöhe
Die De-Mail ermöglicht ebenfalls eine elektronische, rechtssichere, vertrauliche und verbindliche Kommunikation. Im Gegensatz zur normalen E-Mail garantiert die De-Mail eine technologisch sichere Übertragung dank hoher Verschlüsselungsstandards.
- Identität von Sender und Empfänger sind eindeutig nachweisbar und fälschungssicher
- Ausschließlich verschlüsselte Nachrichtenübertragung
- Verbindliche Zustellung in das Postfach des Empfängers
Die De-Mail kombiniert die Sicherheit eines Briefes und die Nachweisbarkeit eines Einschreibens mit der Schnelligkeit der E-Mail und stellt den elektronischen Brief dar. Dank sicherem Übertragungsweg nach ZPO §130a und ERV-Gesetz ist die De-Mail damit rechtsgültig.
Unsere Leistungen
- Beschaffung von Lizenzen
- Einrichtung, Betrieb und Wartung von BeBPo und De-Mail
- Umwandlung von EGVP auf BeBPo
- 1st-Level-Support
- Support Desk - Meldung von Störungen
- Anwendersupport
- Unterstützung der Anwender per Telefon & Fernwartung
- 2nd-Level-Support
- Fachlicher und technischer Support
- Umfangreiche Problemanalysen zur Fehlerbehebung und Fehlerumgehung
- Persönliche Ansprechpartner im IT-Support