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Das neue IT Sicherheitsgesetz und die digitalen Infrastrukturen

Das öffentliche und private Leben wird zunehmend ins Netz verlagert und durch dieses beeinflusst.

Das öffentliche und private Leben wird zunehmend ins Netz verlagert und durch dieses beeinflusst.

Auf diesen Wandel hat die Bundesregierung reagiert und das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, welches sicherstellen soll, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten.

Für die Betreiber dieser sogenannten kritischen Infrastrukturen, zu denen unter anderem die Bereiche Energie- und Wasserversorgung, Kommunen, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Ernährung sowie das Finanz- und Versicherungswesen zählen, gilt durch das Inkrafttreten dieses IT-Sicherheitsgesetzes vom Juli 2015 eine entsprechende Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle. Das stellt diese Unternehmen und Kommunen vor die Aufgabe, bereits bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen und IT-Sicherheitsabläufe genauestens zu analysieren, zu verbessern und maßgeblich anzupassen.

Zum Thema Datenschutz steht die ITEBO-Unternehmensgruppe ihren Kunden seit Jahren mit Rat und Tat zur Seite. Unsere externen Datenschutzbeauftragten kümmern sich in Abstimmung mit unseren Kunden um alle datenschutzrechtlichen Belange. Hierdurch entfällt die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters und die Kompetenzen werden gebündelt.

Diesen Service erweitert die ITEBO-Unternehmensgruppe nun durch die Bereitstellung eines IT-Sicherheitsberaters bzw. eines IT-Sicherheitsbeauftragten. Die kontinuierliche Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen stellt einen umfassenden Prozess dar, der sich aus den folgenden vier Komponenten zusammensetzt:

  • Planen

  • Dokumentiertes umsetzen

  • Checklisten kontrollieren

  • Abweichungen beheben

Diese Services werden durch die IT-Sicherheitsberater bzw. IT-Sicherheitsbeauftragten der ITEBO-Unternehmensgruppe individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen Institutionen angepasst und bereitgestellt. Das Angebot der ITEBO-Unternehmensgruppe erstreckt sich dabei über die reine IT Sicherheitsberatung hinaus vom reinen Grundservice bis hin zum Full-Service eines gestellten IT Sicherheitsbeauftragten.

Die ITEBO-Unternehmensgruppe stellt Fachwissen sowie personelle Ressourcen zur Verfügung und erarbeitet mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes IT-Sicherheitskonzept gemäß der entsprechenden rechtlichen Vorgaben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kim Schoen
ITEBO GmbH
Telefon 0541 9631-252
E-Mail schoen@itebo.de

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Geschäftsbereich Vertrieb

Jeanett Conquest

Geschäftsbereich Vertrieb

Katharina Hässler

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