Über die neue Feedbackkomponente können BürgerInnen Rückmeldungen zu durchgeführten Onlinediensten geben. Diese können anonymisiert von der Verwaltung eingesehen werden.
Sobald Informationen des BMIs vorliegen, sollen die Daten an die nationale Feedbackkomponente (NFK) übergeben werden, um Kapitel 6, Artikel 25 der SDG-Verordnung umzusetzen. Hierfür ist das Modul OR-Nutzerfeedback die Voraussetzung. Die NFK-Schnittstelle kann dann bei Bedarf später separat erworben werden.